Die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) ist ein bestimmter Betrag (Fahrtkosten), den man für die Entfernung von seinem Wohnsitz zum Arbeitsplatz bei der Einkommenssteuer als Werbungskosten geltend machen kann. Hierdurch wird das zu versteuernde Einkommen gemindert und man hat netto mehr Geld in der Tasche. Derzeit (Stand Februar 2015) beträgt die Entfernungspauschale 0,30 Euro pro Kilometer. Geltend gemacht werden kann die Entfernung ab dem ersten Kilometer, egal ob die Strecke mit dem Auto, Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Bobbycar zurückgelegt wird. Ausnahmen gibt es allerdings für die Verwendung eines Taxis oder Luftfahrzeugen (Flugzeug, Hubschrauber).
Für die Angabe beim Finanzamt müssen auch die Arbeitstage mit in die Berechnung einfließen. Auch hier kann mit Pauschalen gearbeitet werden. Bei 5 Arbeitstagen pro Woche werden 230 Tage pro Jahr berechnet, bei 6 Tagen die Woche 280 Tage im Jahr. Sollte die Arbeitszeit pro Jahr bei mehr als 280 Tagen gelegen haben, müssen Einzelnachweise eingereicht werden.
Mit nachfolgendem Rechner können die Fahrtkosten pro Anzahl der Arbeitstage errechnet werden:
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